Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung können bis zu einem Freibetrag von 600 Euro im Jahr je Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG) geleistet werden.
Die Anforderungen an die §§ 20 und 20a SGB V genügen.
Hierunter fallen zum einen die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands (sog. Primärprävention) und zum anderen die betriebliche Gesundheitsförderung.
Diese Anforderung erfüllen meine Yogkurse vollständig – Zertifikation nach § 20 SGB V ist vorhanden.
Wenn Sie ihre MitarbeiterInnen unterstützen möchten gesundheitlich stabiler, entspannter, resilienter und fitter zu sein, unterbreite ich Ihnen gern ein Angebot – inhouse oder online – einmalig oder als Serie. Kontaktieren sie mich dazu gern.
Sie als Arbeitgeber erhalten eine entsprechende Abrechnung, gern inklusive einer Teilnehmer-/Mitarbeiterauflistung, wo zu sehen ist, dass diese auch entsprechend teilgenommen haben. Ich freue mich auf Sie und ihr Team!