Betriebliche Gesundheitsförderung/ Gesundheitsvorsorge

Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung können bis zu einem Freibetrag von 600 Euro im Jahr je Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG) geleistet werden.

Die Anforderungen an die §§ 20 und 20a SGB V genügen.

Hierunter fallen zum einen die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands (sog. Primärprävention) und zum anderen die betriebliche Gesundheitsförderung.

Diese Anforderung erfüllen meine Yogkurse vollständig – Zertifikation nach § 20 SGB V ist vorhanden.

Wenn Sie ihre MitarbeiterInnen unterstützen möchten gesundheitlich stabiler, entspannter, resilienter und fitter zu sein, unterbreite ich Ihnen gern ein Angebot – inhouse oder online – einmalig oder als Serie. Kontaktieren sie mich dazu gern.

Sie als Arbeitgeber erhalten eine entsprechende Abrechnung, gern inklusive einer Teilnehmer-/Mitarbeiterauflistung, wo zu sehen ist, dass diese auch entsprechend teilgenommen haben. Ich freue mich auf Sie und ihr Team!

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